Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB regeln die Nutzung unserer Parkdienstleistungen am Flughafen Frankfurt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sadettin Isler, Anton-Flettner-Straße 8, 65479 Raunheim(nachfolgend "Parkport") und dem Kunden über Parkdienstleistungen am Flughafen Frankfurt.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Parkport stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Parkport bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Bereitstellung von Parkflächen in der überdachten Tiefgarage
  • Kostenloser Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt
  • Valet-Service (Fahrzeugübernahme und -rückgabe)
  • Optionale Fahrzeugpflege (Innen- und Außenreinigung)
  • Park, Sleep & Fly Pakete in Kooperation mit dem Airways Hotel

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Buchung kann online über unsere Website, telefonisch oder persönlich vor Ort erfolgen.

(2) Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Buchung durch Parkport zustande.

(3) Bei Online-Buchungen erhält der Kunde eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt bei Online-Buchung per Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung. Vor-Ort-Buchungen können bar oder per Karte bezahlt werden.

(3) Bei Überschreitung der gebuchten Parkdauer wird jeder angefangene weitere Tag gemäß aktueller Preisliste berechnet.

§ 5 Shuttle-Service

(1) Der Shuttle-Service ist im Parkpreis inbegriffen und verkehrt regelmäßig zwischen dem Parkgelände und dem Flughafen Frankfurt.

(2) Die Fahrzeit beträgt in der Regel 8 Minuten. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen kann sich die Fahrzeit verlängern.

(3) Parkport übernimmt keine Haftung für verpasste Flüge aufgrund von Verkehrsbehinderungen.

(4) Aus Platzgründen ist der Shuttle-Transport auf ein Gepäckstück (einen Koffer) sowie ein Handgepäckstück pro Person begrenzt. Zusätzliches oder übergroßes Gepäck kann nur nach vorheriger Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazität mitgenommen werden. Wird zusätzliches Gepäck nicht vorab angemeldet, wird pro weiterem Koffer eine Gebühr von 10 € erhoben.

§ 6 Valet-Service

(1) Beim Valet-Service wird das Fahrzeug vom Kunden an einen Mitarbeiter von Parkport übergeben.

(2) Der Kunde erhält einen Übergabenachweis mit Dokumentation des Fahrzeugzustands.

(3) Das Fahrzeug wird in der überdachten Tiefgarage abgestellt und bei Rückkehr des Kunden an vereinbarter Stelle bereitgestellt.

§ 7 Fahrzeugpflege

(1) Die optionale Fahrzeugpflege umfasst je nach gebuchtem Paket Außenwäsche, Innenreinigung oder Komplettreinigung.

(2) Die Fahrzeugpflege wird während der Abwesenheit des Kunden durchgeführt.

(3) Bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug werden vor der Reinigung dokumentiert.

§ 8 Stornierung

(1) Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem gebuchten Anreisetermin kostenfrei möglich.

(2) Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Anreisetermin sowie bei Nichterscheinen (No-Show) wird der volle Buchungspreis (100%) fällig. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

(3) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Parkport.

(4) Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an info@parkport-frankfurt.de erfolgen.

§ 9 Haftung

(1) Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Es handelt sich um die entgeltliche Überlassung einer Parkfläche und nicht um einen Verwahrungsvertrag; eine Bewachungs- oder Obhutspflicht für das Fahrzeug wird nicht übernommen.

(2) Parkport haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese gesetzlich zwingende Haftung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.

(3) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Parkport nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Parkport – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5) Parkport haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung), Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder Handlungen Dritter, soweit diese nicht von Parkport zu vertreten sind.

(6) Parkport haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die während des Aufenthalts auf dem Parkgelände oder in der Tiefgarage am Fahrzeug entstehen. Hierzu zählen insbesondere Diebstahl, Einbruch, Kratzer, Lackschäden, Parkrempler, Dellen, Beschädigungen durch andere Fahrzeuge oder unbekannte Dritte sowie sonstige Beschädigungen am oder im Fahrzeug. Für solche Schäden ist ausschließlich die Kfz-Versicherung des Kunden (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) zuständig; über diese sind sie zu regulieren. Ein Ersatzanspruch gegen Parkport besteht nur, soweit Parkport den Schaden nachweislich selbst und schuldhaft verursacht hat.

(7) Für Wertgegenstände sowie sämtliche im oder am Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände (z. B. Gepäck, Elektronik, Ladekabel, mobile Navigationsgeräte) wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände zu entfernen und das Fahrzeug verschlossen abzustellen.

(8) Parkport haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden (z. B. Reise- oder Rückkehrdaten, Fahrzeugdaten) entstehen, sowie nicht für Folgeschäden wie verpasste Flüge, Anschlussverbindungen oder entgangenen Gewinn.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Fahrzeug unverzüglich vor Verlassen des Geländes bei einem Mitarbeiter von Parkport anzuzeigen und dokumentieren zu lassen. Später geltend gemachte Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen, soweit nicht nachgewiesen wird, dass der Schaden von Parkport zu vertreten ist.

(10) Soweit die Haftung von Parkport ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Parkport.

§ 10 Schlüsselverbleib

(1) Beim Selbstparker-Service verbleibt der Fahrzeugschlüssel beim Kunden.

(2) Beim Valet-Service wird der Schlüssel sicher verwahrt und bei Rückgabe des Fahrzeugs wieder ausgehändigt.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.